Taxibons

Für Pensionisten und Pensionistinnen mit Hauptwohnsitz in St. Veit an der Glan besteht die Möglichkeit, sogenannte Taxibons (Gutscheine für Taxifahrten) zu erhalten.

Voraussetzungen

Um die Taxibons in Anspruch nehmen zu können, darf die Nettoeinkommensobergrenze 

  • für Alleinstehende € 1.250,00
  • und für Ehepaare sowie Lebensgemeinschaften € 1.730,00

nicht übersteigen.

Als Einkommen gelten alle Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit, insbesondere sogenannte "Transferleistungen" wie Renten, Pensionen oder Einkommen nach dem "Opferfürsorgegesetz", Leistungen von Unterhaltszahlungen sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft sind alle Einkünfte zusammenzurechnen. Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfe, Pflegegeld und Wohnbeihilfe. Das Einkommen von Kindern, Enkeln oder Mitbewohnern im gleichen Haushalt wird nicht berücksichtigt.

Die Bons können ausschließlich in der Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr eingelöst werden.

Benötigte Dokumente

Für die Beantragung der Bonfahrten werden folgende Dokumente benötigt, den Antrag finden Sie im Downloadbereich:

  • Antrag Taxibon
  • Pensionsbescheid
  • Passfoto
Nähere Informationen unter

Wolfgang Pichler | Bürgerservicestelle

+43 4212 5555-505

wolfgang.pichler@stveit.com

 

 

Ergänzende Informationen