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Wieder Kontrollen in den St. Veiter Kurzparkzonen

Die Kontrolltätigkeit in den St. Veiter Kurzparkzonen wird wieder aufgenommen.

Die Gebührenpflicht gilt an Werktagen von 7 bis 19 Uhr. Samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen besteht keine Gebührenpflicht.

Die Tarife (Parkdauer maximal 3 Stunden):

· 50 Cent für 1,5 Stunden

· 50 Cent für jede weitere halbe Stunde

· 10 Minuten Halten erlaubt - minutengenaue Ankunftszeit gut sichtbar auf einem formlosen Zettel notieren!