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Osterfeuer Anmeldung und Zivilschutz-Tipp

Brauchtumsfeuer sind bis Montag, 14. April, um 16 Uhr bei der Stadtgemeinde St. Veit anzumelden.

Osterfeuer_Pixabay.jpg

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Traditionell werden auch heuer von Karsamstag auf Ostersonntag Osterfeuer den Himmel erleuchten.

Unbedingt zu beachten:

  • Das Osterfeuer ist bis spätestens Montag, den 14. April, 16 Uhr, beim Stadtgemeindeamt zu melden! Formulare gibt es im Gemeindeamt und auf der Webseite.
  • Das Abheizen eines Osterfeuers ist nur zulässig, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Witterungsverhältnisse keine Gefahr für die Ausbreitung des Feuers oder die Entwicklung eines Flugbrandes besteht.
  • Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit unbehandelten, pflanzlichen Materialien erfolgen.
  • Der Abbrennvorgang ist ständig zu überwachen. Nach Beendigung des Abbrennens sind Nachkontrollen durchzuführen.
  • Eine erste Löschhilfe ist bereitzuhalten.

AKTUELLER ZIVILSCHUTZ-TIPP: Osterfeuer

  • Ist bei der Gemeinde anzumelden
  • Abbrennen ist nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag zulässig
  • Nur trockenes Holz und Reisig verbrennen
  • Osterfeuer ständig beaufsichtigen
  • Notruf 122

Nähere Informationen rund um die Uhr unter: www.siz.cc/st_veit_glan