Traditionell werden auch heuer von Karsamstag auf Ostersonntag Osterfeuer den Himmel erleuchten.
Unbedingt zu beachten:
- Das Osterfeuer ist bis spätestens Montag, den 14. April, 16 Uhr, beim Stadtgemeindeamt zu melden! Formulare gibt es im Gemeindeamt und auf der Webseite.
- Das Abheizen eines Osterfeuers ist nur zulässig, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Witterungsverhältnisse keine Gefahr für die Ausbreitung des Feuers oder die Entwicklung eines Flugbrandes besteht.
- Die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit unbehandelten, pflanzlichen Materialien erfolgen.
- Der Abbrennvorgang ist ständig zu überwachen. Nach Beendigung des Abbrennens sind Nachkontrollen durchzuführen.
- Eine erste Löschhilfe ist bereitzuhalten.
AKTUELLER ZIVILSCHUTZ-TIPP: Osterfeuer
- Ist bei der Gemeinde anzumelden
- Abbrennen ist nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag zulässig
- Nur trockenes Holz und Reisig verbrennen
- Osterfeuer ständig beaufsichtigen
- Notruf 122
Nähere Informationen rund um die Uhr unter: www.siz.cc/st_veit_glan

