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St. Veit beschließt Mietpreisbremse

Zur Abfederung der Erhöhungen von Kategoriemieten in gemeindeeigenen Altbauwohnungen hat St. Veit die Mietpreisbremse beschlossen.

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Die Herzogstadt ist eine der wenigen Städte in Kärnten, die selbst als Errichter von Wohnungen auftritt: Die Stadtgemeinde St. Veit an der Glan ist Eigentümerin und Verwalterin von aktuell rund 1.400 Gemeindewohnungen.

Bei Altmietverträgen von rund 470 Altbauwohnungen erfolgt gemäß Mietrechtsgesetz, aufgrund der vom Justizministerium verlautbarten Kategoriemietzinse, in regelmäßigen Zeitabständen eine Wertanpassung der seinerzeit vereinbarten Mindestmietzinse. Diese Mietzinse wurden in den vergangenen 15 Monaten dreimal um insgesamt mehr als 20 Prozent erhöht.

St. Veit zieht nun die Bremse: Die nächsten Anpassungen der Mieten werden erst per 1. Jänner 2024 bzw. 1. Jänner 2025, jeweils gedeckelt mit 2,5 %, erfolgen. Die im Juli 2023 verlautbarte Mietzinserhöhung wird ausgesetzt. Je nach Kategorie liegen die Netto-Mietzinse bei gemeindeeigenen Altbauwohnungen in St. Veit zwischen 2,81 und 4,47 Euro pro Quadratmeter.


Bürgermeister Martin Kulmer erklärt: „Die Einführung der Mietpreisbremse ist ein entscheidender Schritt, um unsere Mieterinnen und Mieter zu entlasten und St. Veit lebenswert und bezahlbar zu gestalten. Wohnen ist ein Grundbedürfnis, und es ist unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Mieten in vertretbaren Grenzen bleiben.“ Wohnungsreferentin Vizebürgermeisterin Silvia Radaelli ergänzt: „Wir wollen verhindern, dass Wohnen zum Luxus wird und dass Menschen aus ihren vertrauten Wohnungen verdrängt werden." Bürgermeister Martin Kulmer appelliert: „Wir hoffen dass sich alle VermieterInnen ein Beispiel an der Mietpreisbremse nehmen.“

 


Foto: Bürgermeister Martin Kulmer und Wohnungsreferentin Vizebürgermeisterin Silvia Radaelli