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Keine Kontrollen in den St. Veiter Kurzparkzonen

Gültig für die Dauer der Ausgangsbeschränkungen.

Die Überwachungsorgane der Stadtgemeinde St. Veit/Glan sind derzeit angewiesen, den ruhenden Verkehr in den St. Veiter Kurzparkzonen nicht zu kontrollieren. „Die Regelung gilt während der Zeit der Ausgangsbeschränkungen. Die Zeiten sind nicht einfach und wir wollen die notwendigen Besorgungen unserer Bürger damit etwas erleichtern“, erläutert Bgm. Gerhard Mock diesen Schritt. Die drei St. Veiter Parkhäuser sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Vielmehr sind die Überwachungsorgane derzeit mit der Kontrolle der Einhaltung der Kinderplätze-Sperren im Stadtgebiet beschäftigt.