Viele Industrieunternehmen aus der Region nutzen die derzeitige Situation, um in ihren Betriebsstätten wichtige Revisionen durchführen zu lassen. „Für die mit den Arbeiten betrauten Monteure müssen Quartiere gefunden werden. Deshalb haben wir bei der Bezirkshauptmannschaft um eine Ausnahmegenehmigung für diese Personengruppe angesucht. Für den touristischen Betrieb bleibt der Fuchspalast tabu. Für uns ist das ein wichtiger Impuls, um die heimische Wirtschaft auch auf dieser Ebene unterstützen zu können “, schildert Bgm. Gerhard Mock die Vorgangsweise. Die Ausnahmegenehmigung, die unter strengen behördlichen Rahmenbedingungen erteilt wurde, gilt bis 27. März.
