Gemäß Pyrotechnikgesetz ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (herkömmliche Feuerwerkskörper) im Ortsgebiet generell untersagt. Eine Ausnahmebewilligung durch den Bürgermeister wird auch heuer – wie in den vergangenen Jahren – nicht erteilt.
Der dritte Lockdown unterbindet mit der derzeit geltenden Verordnung Silvesterfeierlichkeiten, es gelten Ausgangsbeschränkungen von 0 bis 24 Uhr. Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist nur in den bekannten Ausnahmefällen erlaubt. Nur eine Person darf einen anderen Haushalt besuchen.
Derzeit keine Parkticket-Kontrolle
Auch im dritten Lockdown wird in der Innenstadt von St. Veit die Kontrolltätigkeit der Kurzparkzone bis 17. Januar ausgesetzt. Somit stehen in der Herzogstadt, wo eine Kurzparkzonenregelung gilt, die Parkplätze uneingeschränkt zur Verfügung.
