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Ausnahmen aufgrund von Corona: Kurzparkzonen in St. Veit

Die Überwachungstätigkeit der Kurzparkzonen ist bis zum Ende des Lockdowns weiterhin ausgesetzt

Die Stadtgemeinde St. Veit hat weiterhin beschlossen, die Überwachung der Kurzparkzonen auszusetzen. Somit stehen in der Herzogstadt, wo eine Kurzparkzonenregelung galt, die Parkplätze für die Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt zur Verfügung. Die Aussetzung gilt bis zum Ende des Lockdowns. Danach tritt die Kurzparkzonenregelung wieder in Kraft.